AFRAC-Sondernewsletter

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Wiederwahl AFRAC-Präsidium

Die Mitglieder des AFRAC-Präsidiums Univ.-Prof. Dr. Bertl, Univ.-Prof. Dr. Nowotny und Mag. Fleischer wurden für die Funktionsperiode 01/2020 bis 01/2023 wiedergewählt. Dies wurde bei der AFRAC Sitzung am 03. Juni 2020 beschlossen. 

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Veröffentlichung AFRAC-Stellungnahme 36: Geldflussrechnung (UGB)

AFRAC veröffentlicht die AFRAC-Stellungnahme 36: Geldflussrechnung (UGB). Die Stellungnahme befasst sich mit der Geldflussrechnung, die gemäß § 250 Abs 1 UGB (dort „Konzernkapitalflussrechnung“) ein Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses ist. Für den Jahresabschluss sind im UGB keine expliziten Regelungen betreffend die Geldflussrechnung enthalten, jedoch sieht die Rz (41) der AFRAC-Stellungnahme 9 „Lageberichterstattung (UGB)“ die Angabe von Teilergebnissen der Geldflussrechnung als finanzielle Leistungsindikatoren im Lagebericht vor.

Nachdem das Gesetz die Ausgestaltung der (Konzern-)Geldflussrechnung nicht regelt, sind Gegenstand der vorliegenden Stellungnahme Regelungen für die Ausgestaltung der Konzerngeldflussrechnung als auch der Geldflussrechnung zum Jahresabschluss.

Den Download der neuen AFRAC-Stellungnahme 36 finden Sie hier.

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Diskussionspapier zur Einheitsbilanz veröffentlicht

AFRAC veröffentlicht ein Diskussionspapier „Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und der Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts – Einheitsbilanz“.  Die Bundesregierung hat im Regierungsübereinkommen vom Januar 2020 im Abschnitt „Rechtssicherheit und Entlastung für Selbständige und KMUs“ ausdrücklich die Einheitsbilanz als Zielsetzung genannt und verfolgt damit den mit dem RÄG 2014 intensiver eingeschlagenen Weg der Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und des EStG. Das AFRAC-Diskussionspapier zeigt auf, welche Schnittmenge für die Einheitsbilanz bereits vorliegt, welche Unterschiede derzeit bestehen und wie diese Unterschiede – soweit sie aufrecht bleiben – möglichst einfach für die betroffenen Unternehmen ermittelt werden können.

Den Download des Diskussionspapiers finden Sie hier.

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Genehmigung der AFRAC-Fachinformationen zu COVID-19 durch AFRAC Plenum

Das Plenum des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat im April die beiden AFRAC-Fachinformationen zu „Auswirkung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf die Unternehmensberichterstattung“ und „Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten zu Abschlussstichtagen nach dem 31. Dezember 2019“ veröffentlicht. Die beiden Fachinformationen wurden kurzfristig von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe des AFRAC erarbeitet. Eine Befassung des gesamten Beirates und die damit verbundenen Verfahren einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung waren aufgrund der Dringlichkeit und der außergewöhnlichen Situation der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie („COVID-19“) nicht möglich. In der Sitzung des Beirats für Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Juni 2020 wurden die vorliegenden Fachinformation nachträglich auch vom gesamten Plenum des AFRAC genehmigt.

Den Download der AFRAC-Fachinformationen finden Sie hier.

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Verein Österreichisches Rechnungslegungskomitee, Schönbrunner Straße 222-228/1/6, 1120 Wien, Vereinsregister: ZVR-Zahl: 406769120, Vertretungsberechtigt:
Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Impressum: www.afrac.at/?page_id=10327