DRSC Briefing Paper Power Purchase Agreements, ESRS, Offenlegung, MiCA-VO u.v.m.

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Guten Tag Herr Waltersam,

seit einiger Zeit wird die Bilanzierung von Stromlieferverträgen (sog. „Power Purchase Agreements“, kurz PPA) unter IFRS 9 im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien diskutiert. Das IASB hat daraufhin im Dezember 2023 beschlossen, Klarstellungen zu erarbeiten. Das DRSC hat dies zum Anlass genommen, die bisherigen Entwicklungen in einem Briefing Paper zusammenzufassen.
 
Mehr dazu lesen Sie in dieser Newsletter-Ausgabe.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Haufe Online Redaktion Finance
 
 

Aktuell
DRSC-Briefing Paper zum IASB-Projekt „Power Purchase Agreements“
Strom Stromsparen Energie Glühbirne Münzen Der IASB hat im Dezember 2023 beschlossen, Klarstellungen von IFRS 9 in Bezug auf die Bilanzierung von Stromlieferverträgen zu erarbeiten. Dies hat das DRSC zum Anlass genommen, die bisherige Entwicklung in einem Briefing-Papier zusammenzufassen.
 
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Erleichterungen für Unternehmen bei der Offenlegung
Briefkästen im Treppenhaus Noch immer sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Unternehmen und Steuerkanzleien spürbar. Zur Entlastung aller Beteiligten haben das Bundesamt für Justiz (BfJ) und das Bundesministerium für Justiz zum Jahreswechsel weitere Erleichterungen im Bereich der Offen- bzw. Hinterlegungspflichten beschlossen.
 
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Bewertung der Vermögenswertreserve nach der MiCA-VO – Bestimmung der Marktpreise von Crypto Assets
Blockchain Token Tokenisierung Mit der sog. Markets in Crypto Assets-Verordnung (kurz MiCA-VO) schafft die EU konkrete Regelungen für bestimmte Kryptowerte sowie Dienstleister, deren Geschäftsmodelle auf bestimmten Kryptowerten basieren. Interessant in diesem Rahmen ist auch die Bewertung des Reservevermögens, welches u.a. für die Bilanzierung künftig Bedeutung haben dürfte.
 
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ESRS Set 1 – Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Am 22.12.2023 wurde der delegierte Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Fassung ist somit verbindlich für alle in der EU ab 2024 von der der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichteten Unternehmen zu beachten.
 
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EFRAG startet Konsultationsphase zu Anwendungshinweisen für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die diese auslegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind trotz der enthaltenden erläuternden Ausführungen sehr herausfordernd. Weitere begleitende Unterlagen fehlen aktuell noch. Das EFRAG Sustainability Reporting Board (EFRAG SRB) hat nun aber zumindest die Konsultation von 3 Anwendungshinweisen gestartet.
 
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Anwendung der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Die Wesentlichkeitsanalyse ist zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung und insbesondere Ausgangspunkt für den Umsetzungsprozess in Unternehmen. Daher verwundert es nicht, dass diese aktuell intensiv diskutiert wird.
 
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Seminar-Tipp
Fit für die ESRS – die „Environmental-Standards“ unter der Lupe
 
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Das Set 1 der ESRS vom 31.07.2023 ist für Berichte ab den Geschäftsjahren 2024 anzuwenden. Es umfasst neben den beiden Querschnittsstandards zehn themenspezifische Standards.
 

Termin:
Do, 08.02.2024
09:30 – 11:00 Uhr
 
Im Abonnement inklusive:
Sustainability Office, Finance Office Platin, Business Offic Platin und ESRS Kommentar
 
 
Einzelbezugspreis:
98,00 EUR netto
116,62 EUR brutto
 
 
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