DRSC Stellungnahme ED/2021/3, Änderungen Umlageverfahren Bilanzkontrolle, u.v.m.

DRSC Stellungnahme ED/2021/3, Änderungen Umlageverfahren Bilanzkontrolle, u.v.m.

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Sehr geehrter Herr Waltersam,

das DRSC hat seine Stellungnahme beim IASB zum geplanten neuen Ansatz für Angabepflichten (ED/2021/3) eingereicht und sieht v.a. Probleme in der praktischen Umsetzung, u.a. in einem erhöhten Dokumentationsaufwand gegenüber Enforcementbehörden.
Auf regulatorischer Ebene ist für die Bilanzkontrolle in Deutschland ab dem 1. Januar 2022 allein die BaFin zuständig. Neben den gesetzlichen Änderungen zu Abschlussprüfung und Corporate Governance wird sich aber auch das Umlageverfahren ändern. Zukünftig wird ohne Höchstwertbegrenzung auf inländische Börsenumsätze von Wertpapieren im Verhältnis zum Gesamtumsatz an der Börse als Bemessungsgrundlage abgestellt.
 
Mehr dazu lesen Sie in dieser Newsletter-Ausgabe.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Haufe Online Redaktion Finance
 
 

Aktuell
Angabevorschriften nach ED/2021/3: DRSC nimmt Stellung zu geplanten Änderungen
Hand schreibt IFRS neben Zahnrädchen mit Aufschrift financial reporting Die konzeptionellen Vorschläge des IASB durch ED/2021/3 werden vom DRSC positiv aufgenommen, es werden jedoch mögliche praktische Probleme in der konkreten Umsetzung aufgezeigt.
 
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Änderungen am Umlageverfahren für die Kosten der Bilanzkontrolle durch das FISG
Roter Stift streicht Betrag von Rechnung Durch das FISG wird das Umlageverfahren für die Verteilung der Kosten der Bilanzkontrolle neu geregelt. Insbesondere fällt zukünftig die Höchstbetragsbegrenzung der Umlagebeiträge der Unternehmen weg.
 
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