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Sehr geehrter Herr Waltersam,
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nach jahrelanger Wartezeit wurde IFRS 17 in das EU-Recht übernommen. Kurz nach Endorsement erfolgt bereits eine weitere begrenzte Änderung an den Transition-Regelungen, sodass ein Problem bei der Darstellung der Vorjahreswerte mit gleichzeitiger Anwendung von IFRS 9 gelöst wird. Auf Ebene des deutschen Enforcement wird die BaFin durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ab dem 1.1.2022 allein zuständig sein. Ihr Prüfungsschwerpunkt, der die ESMA-Schwerpunkte ergänzt, fokussiert auf Reverse Factoring Transaktionen. Mehr dazu lesen Sie in dieser Newsletter-Ausgabe. Mit freundlichen Grüßen Ihre Haufe Online Redaktion Finance
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Erstmaliger Prüfungsschwerpunkt der BaFin |
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Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ist die BaFin im neuen Enforcement-System in Deutschland ab dem 1.1.2022 allein zuständig. Ihr Prüfungsschwerpunkt fokussiert sich auf Reverse Factoring Transaktionen. Jetzt weiterlesen > |
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Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Abschlussprüfer: IDW Prüfungshinweis |
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Zur Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Abschlussprüfer hat das IDW im Herbst 2020 den Prüfungshinweis PH 9.350.2 verabschiedet und veröffentlicht. Darin wird für zu prüfende Unterlagen der Geschäftsjahre, die nach dem 15.12.2021 beginnen, erläutert, welche gesetzlichen Pflichten bestehen, wie in Abhängigkeit von Form und Zeitpunkt der Erfüllung die GoB für die Berichterstattung aussehen und was der Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk konkret zu berichten hat. Jetzt weiterlesen > |
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Jahreswechsel – Jahresabschluss 2021 |
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Online-Seminar |
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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Anforderungen und Roadmap Das Thema „Nachhaltigkeit“ erscheint omnipräsent, nicht nur aufgrund zunehmenden regulatorischen Drucks. Inhaltliche Anforderungen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts als Bestandteil des Lageberichts werden sich insbes. aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergeben, die gemäß Entwurf bereits für Geschäftsjahre ab 2023 gelten soll. Auch der Kreis der von der Berichtspflicht Betroffenen wird deutlich ausgeweitet werden. Der Zeitplan für die praktische Umsetzung ist ambitioniert. Unsere Referentinnen bereiten Sie auf die neuen und erweiterten Pflichten vor.
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Termin: Mo, 20.12.2021 15:00 – 16:30 Uhr Im Abonnement inklusive: Finance Office, Business Office, Controlling Office sowie Haufe IFRS-Kommentar. Einzelbezugspreis: 98,00 EUR netto 116,62 EUR brutto
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