Sehr geehrter Herr Waltersam,
hier erhalten Sie einen Überblick über kürzlich veröffentlichte Informationen und Publikationen der FMA:
FMA widerruft Registrierung gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz der ATIRA GmbH Die FMA hat per Bescheid mit Zustellung 10.11.2021 die Registrierung der ATIRA GmbH als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) widerrufen. Das Unternehmen hat keine hinreichenden und angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung implementiert und zahlreiche, schwerwiegende Verstöße bzw. Pflichtverletzungen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) begangen. Dem Unternehmen ist daher der Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt untersagt. Unternehmensdatenbank der FMA
OeNB und FMA bekennen sich zu den Zielen des UN-Klimagipfels (COP26) in Glasgow Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die FMA erklären in einer gemeinsamen Absichtserklärung (Pledge) zum UN-Klimagipfels (COP26) in Glasgow, ihre Aufgaben möglichst klimafreundlich zu erfüllen. Das betrifft ihre Kerntätigkeiten, nämlich Finanzaufsicht und Geldpolitik, sowie ihre Veranlagungen und Betriebsökologie. OeNB und FMA gehören einem Netzwerk zur Ökologisierung des Finanzsystems an, zu dem sich Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden aus aller Welt zusammengeschlossen haben ( Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System – NGFS). Zur Absichtserklärung
FMA ermöglicht rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Kundenidentifikation Die FMA schafft durch eine Novelle der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) künftig die Möglichkeit, rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Fernidentifikation von Neukunden von Finanzdienstleistern anzuwenden. Bei diesen Verfahren erfolgt die Identifizierung eines Kunden grundsätzlich allein algorithmisch, ohne dass ein Mitarbeiter des Finanzdienstleisters im persönlichen Kontakt eingebunden ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde der biometrischen Identifikation zustimmt, das Verfahren dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine gleichwertige Sicherheit wie bei der Identifikation durch Mitarbeiter garantiert sowie mittels Video überprüft wird, dass die Person tatsächlich physisch am Endgerät an der Identifikation teilnimmt. Überdies muss der Lichtbildausweis ab 1. Jänner 2023 auch durch Auslesen des elektronischen Sicherheitschips (NFC-Chip) überprüft werden. Bis dahin sind auch videogestützte Ausweisprüfungen zulässig. Mehr Informationen: Know your customer – Ihre Bank muss Sie kennen!
„Reden wir über Geld“: Jugendkonten – Fünf Fragen für einen guten Start ins Finanzleben Anlässlich des Weltspartags informiert die FMA in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ Jugendliche bzw. deren Erziehungsberechtigte rund ums Thema Jugendkonto. „Reden wir über Geld“ – Jugendkonten
Videos der FMA Aufsichtskonferenz 2021 Am 20. Oktober 2021 fand die 12. FMA-Aufsichtskonferenz statt. Unter dem Titel „Nachhaltig aus der Krise“ wurden die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sowie der globalen Klimakrise und ihrer Bewältigung für den Finanzmarkt und die Aufsicht aufgezeigt und diskutiert. Zu den Videos
Achtung! Die FMA warnt vor: Souldancer LLC, CCD Express Bank LTD, AG Partners, TopMarketCap, www.globdechain.com, Richfielder, StormGain LLC Zu allen Warnmeldungen
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