IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4 / IASB verschiebt Änderungen an IAS 1 zum Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig / Excel-Tipp

IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4 / IASB verschiebt Änderungen an IAS 1 zum Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig / Excel-Tipp

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Sehr geehrter Herr Waltersam,

das IASB hat bereits vor der Erstanwendung in der EU umfassende Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht. Ebenfalls wurden Änderungen an IFRS 4 veröffentlicht, die v.a. für Versicherungsunternehmen mit Sitz in der EU, die IFRS 9 infolge der vorübergehenden Befreiung noch nicht anwenden, relevant sind.
Weiterhin hat der IASB die Klarstellung zu IAS 1 zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig um ein Jahr verschoben.
Mehr dazu lesen Sie in dieser Newsletter-Ausgabe.
 
Freundliche Grüße und eine angenehme Restwoche
 
Ihre Haufe Online Redaktion Finance
 
 

International Accounting Standards Board
IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4
Hand schreibt IFRS neben Zahnrädchen mit Aufschrift financial reporting Noch vor einer (noch offenen) Übernahme in EU-Recht wird der neue Standard für Versicherungsverträge IFRS 17 schon angepasst und dessen Anwendungsdatum um ein Jahr verschoben.
 
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IASB verschiebt Änderungen an IAS 1 zum Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig
Grafik IFRS Die Klarstellung zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig wird um ein Jahr verschoben.
 
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Excel-Tipp im Video
Excel: Mithilfe des Blattschutzes ausgewählte Zellen schützen
Junger Mann mit Brille sitzt vor Computer und schaut angestrengt auf Bildschirm Wenn Zellen in einem Excel-Arbeitsblatt nicht verändert werden sollen, kann man diese schützen, indem man sie mit dem Blattschutz sperrt. Außerdem kann man zum Aufheben des Blattschutzes ein Kennwort vergeben. Jetzt im Video-Tipp.
 
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BFH-Urteil
Zahlung laufender Kosten für gemeinsam bewohntes Haus ist keine unentgeltliche Zuwendung
Einfamilienhaus *** Local Caption *** Originaldia vorhanden Zahlt der Ehemann als Alleinverdiener die laufenden Kosten des gemeinsam bewohnten Hauses, handelt es sich dabei nicht um eine unentgeltliche Zuwendung an die Ehefrau. Dies gilt auch dann, wenn sie die Alleineigentümerin der Immobilie ist. 
 
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Haufe Onlinetraining
Absenkung des Umsatzsteuersatzes – Fälle aus der Praxis
 
Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde die Mehrwertsteuersenkung auf 16 % bzw. 5 % beschlossen, jedoch nur temporär bis zum 31.12.2020. Diese Senkung soll Kaufanreize schaffen, doch führt die kurzfristige Umstellung in der Praxis zu zahlreichen Herausforderungen und offenen Fragen.
Termin:
Mi, 29.07.2020
15:00 – 16:30 Uhr
 
Preis für Einzelbezieher:
98,00 EUR zzgl. MwSt.
113,68 EUR inkl. MwSt.

 
 
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